Mietregeln
Sobald man den Lieferwagen mietet, gibt man automatisch die Einverständniss, dass der Lieferwagen fahrtauglich und im technisch einwandfreiem Zustand ist.Der Mieter ist verpflichtet vor jeder Vermietung das Fahrzeug auf mögliche Schäden oder Deffekte zu überprüfen.Falls welche Mängel vorhanden sind,sollte man das Fahrzeug nicht benutzen. Der Mieter ist verpflichtet während der Miete alle schweizerischen Verkehrsgesetze zu befolgen.
Falls während der Mietung Schäden oder Verkehrsübertretungen auftreten,ist der Mieter somit selbst für diese verantwortlich und übernimmt jegliche Schuld wie auch die Kosten.Selbstbehalt von 1000sfr ist innert einer Woche zu entrichten
Der Vermieter trägt somit keine Schuld für alle evt. entstandenen Schäden in jeglicher Art, und er trägt auch keine Schuld bei anderen Verstossen gegen das Gesetz.